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   VG Wiesbaden, 22.11.2021 - 3 L 1191/20.WI   

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https://dejure.org/2021,61783
VG Wiesbaden, 22.11.2021 - 3 L 1191/20.WI (https://dejure.org/2021,61783)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 22.11.2021 - 3 L 1191/20.WI (https://dejure.org/2021,61783)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 22. November 2021 - 3 L 1191/20.WI (https://dejure.org/2021,61783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 134 HV, § 123 VwGO, § 59 HGB, § 39 HLVO, § 41 HLVO, § 7 Abs 4 GGO
    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren: Zu den Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Auswahlentscheidungen im Hessischen Ministerium der Justiz.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 1 B 707/15

    Beförderung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.11.2021 - 3 L 1191/20
    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 -, Rn. 30, juris).

    Dementsprechend ist es für die Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen von größerer Bedeutung, dass der von ihnen abgedeckte Zeitraum zu nicht erheblich auseinander fallenden Stichtagen endet, als dass der insgesamt erfasste Zeitraum zum gleichen Stichtag beginnt (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 -, Rn. 43, juris).

    Diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.03.2015 - 1 B 1930/14 -, Rn. 33, juris; ebenso Beschluss vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 -, Rn. 27, juris).

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.11.2021 - 3 L 1191/20
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 07.07.2021 - 2 C 2/21 -, juris) habe entschieden, dass die grundlegenden Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen für Beamte wegen ihrer entscheidenden Bedeutung für Auswahlentscheidungen nach Maßgabe des Art. 32 Abs. 2 GG in Rechtsnormen geregelt sein müssten.

    Die Kammer kann im vorliegenden Fall zunächst offen lassen, ob die normativen Vorgaben in Hessen, insbesondere § 59 Hessisches Beamtengesetz (HBG) und § 41 HLVO in der maßgeblichen Fassung, für die Erstellung der Anlassbeurteilung der Antragstellerin unzureichend waren, weil die Normen die Vorgaben für die Erstellung, trotz der Bedeutung von dienstlichen Beurteilungen für die allein nach Maßgabe des Art. 33 Abs. 2 GG zu treffende Auswahlentscheidung, allein Verwaltungsvorschriften überlassen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.07.2021 - 2 C 2/21 -, Rn. 24 ff., juris), denn jedenfalls können die vorhandenen Rechtsnormen und die auf sie gestützten Verwaltungsvorschriften für einen Übergangszeitraum weiterhin angewendet werden, um einen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustand zu vermeiden.

    Ohne die vorübergehende Weitergeltung der aufgrund der landesrechtlichen Regelungen erlassenen Verwaltungsvorschriften, könnten die für die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung wichtigen Auswahlentscheidungen nicht getroffen werden (BVerwG, Urteil vom 07.07.2021 - 2 C 2/21 -, Rn. 40, juris).

  • VGH Hessen, 30.04.2019 - 1 B 1675/18

    Konkurrentenstreit und "Topfwirtschaft"

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.11.2021 - 3 L 1191/20
    Der von dem Antragsgegner insoweit in Bezug genommene Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.04.2019 - 1 B 1675/18 - steht dem nicht entgegen.

    Klarstellend hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu der vorliegenden Problematik ausgeführt, der Dienstherr müsse in jedem Fall im Zusammenhang mit der Erstellung der einer Auswahlentscheidung zugrunde liegenden dienstlichen Beurteilungen die Wertigkeit der vom zu beurteilenden Beamten im Beurteilungszeitraum wahrgenommenen Aufgaben kennen und diese bei Erstellung der dienstlichen Beurteilung berücksichtigen (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.04.2019 - 1 B 1675/18 -, Rn 14, juris).

  • VGH Hessen, 17.03.2020 - 1 B 835/19

    Dienstliche Beurteilung und ehrenamtliche Tätigkeit eines Beamten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.11.2021 - 3 L 1191/20
    Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 17.03.2020 - 1 B 835/19 -) müssen die von einem Beamten im zu beurteilenden Zeitraum wahrgenommenen Aufgaben vollständig bei der Beurteilung von Eignung, Leistung und Befähigung berücksichtigt werden.
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.11.2021 - 3 L 1191/20
    Da die dienstliche Beurteilung den Vergleich mehrerer Bewerber miteinander ermöglichen soll, müssen die Beurteilungsmaßstäbe zudem gleich sein und gleich angewendet werden (BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1/16 -, BVerwGE 157, 168-181, Rn. 25, juris).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.11.2021 - 3 L 1191/20
    Bei einer solchen Auswertung ist darauf zu achten, dass gleiche Maßstäbe angelegt werden (BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 -, BVerwGE 140, 83-92, Rn. 16 f., juris).
  • VGH Hessen, 20.06.2014 - 1 E 970/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.11.2021 - 3 L 1191/20
    Hiervon ist ein Viertel anzusetzen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.06.2014 - 1 E 970/14 -).
  • VGH Hessen, 21.11.2017 - 1 B 1522/17

    Zulässigkeit eines schulfachlichen Überprüfungsverfahrens

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.11.2021 - 3 L 1191/20
    Die Chancen eines Antragstellers auf Auswahl in einem erneuten Auswahlverfahren können demnach auch dann noch offen sein, wenn mehr für die Auswahl des Konkurrenten spricht (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21.11.2017 - 1 B 1522/17 -, Rn. 25, juris).
  • VGH Hessen, 19.03.2015 - 1 B 1930/14

    Auswahlentscheidung im Stellenbesetzungsverfahren - Keine Benachteiligung wegen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.11.2021 - 3 L 1191/20
    Diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.03.2015 - 1 B 1930/14 -, Rn. 33, juris; ebenso Beschluss vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 -, Rn. 27, juris).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.11.2021 - 3 L 1191/20
    Stellen sie eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs fest, muss die Ernennung des ausgewählten Bewerbers bereits dann durch einstweilige Anordnung untersagt werden, wenn die Auswahl der Antragstellerin bei rechtsfehlerfreier Auswahl jedenfalls möglich erscheint (BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 -, BVerwGE 138, 102-122, Rn. 32, juris).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

  • VGH Hessen, 14.06.2018 - 1 B 2345/17

    Beförderung

  • VGH Hessen, 25.02.2021 - 1 B 376/20

    Konkurrentenstreit um Direktorenstelle eines Amtsgericht

  • VGH Hessen, 16.04.2020 - 1 B 2734/18

    Bestenauslese und Assessment-Center

  • VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 1033/14

    Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer für die Klägerin am 25.

  • VGH Hessen, 17.01.1995 - 1 TG 1483/94

    Stellenbesetzung: kein Anspruch auf eine einstweilige Anordnung, wenn Bewerbung

  • VGH Hessen, 29.01.2019 - 1 B 997/18

    Auswahl zwischen Beförderungsbewerbern

  • VGH Hessen, 25.04.2022 - 1 B 2385/21

    Aktualisierungsbedürfnis von Anlassbeurteilungen in einem reinen

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 22. November 2021 - 3 L 1191/20.WI - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 22. November 2021 - 3 L 1191/20.WI - aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückzuweisen.

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